Der Beruf der Altenpfleger/in
Altenpflegerinnen und Altenpfleger betreuen und pflegen selbstständig und eigenverantwortlich ältere Menschen. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Ausführung ärztlicher Verordnungen wie Verbandswechseln, Spülungen und Medikamentenverabreichungen sowie die Anleitung bei Bewegungs- und Atemübungen.
Sie wirken auch bei der Behandlung und Rehabilitation kranker und pflegebedürftiger sowie behinderter und desorientierter älterer Menschen mit. Neben diesen medizinisch-pflegerischen Aufgaben betreuen und beraten sie ältere Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Sie geben Hilfen zur Erhaltung der selbstständigen Lebensführung, leiten zur Freizeitgestaltung an, organisieren Feiern und Ausflüge und begleiten die älteren Menschen bei Behördengängen und Arztbesuchen. Im Rahmen der ambulanten Pflege arbeiten sie mit den Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und leiten diese in der häuslichen Altenpflege an.
Einsatzorte
Ob in Pflegeheimen, in der Kurzzeit oder Tagespflege, in ambulanten Diensten oder in Rehakliniken: Die Berufe der Altenpflege bieten sichere Arbeitsplätze. Aufstiegsmöglichkeiten werden durch zusätzliche Fachqualifikationen erreicht.
Voraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss, Seiteneinstieg u. U. auch mit einem Hauptschulabschluss möglich. Erfolgreicher Hauptschulabschluss und eine 2-jährige Berufsausbildung oder den erfolgreichen Hauptschulabschluss und eine 1-jährige Ausbildung zur Pflegefachhelferin bzw. zum Pflegefachhelfer (Alten- bzw. Krankenpflege).
Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Dies gilt auch für Umschulungen. Die Ausbildung kann auch als Teilzeitausbildung durchgeführt werden. In diesem Fall kann die Dauer der Ausbildung auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, insbesondere bei Personen, die einen anderen Pflege- oder Pflegehilfsberuf bereits erlernt haben, kann die Ausbildung um bis zu zwei Jahre verkürzt werden.
Verdienst
Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7, Stufe 3 bis zur Entgeltgruppe 8, Stufe 6, erhalten ausgebildete Beschäftigte im Pflegedienst bei den Kommunen ein Monatsbruttoentgelt von € 2.481 bis € 2.894. Das Erreichen der jeweils nächsten Stufe ist von den Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe und der Leistung abhängig.