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Reform der Ausbildung

Am 1. Januar 2020 tritt die Reform der Pflegeausbildung in Kraft und wird nach einer sechsjährigen Einführungsphase erneut auf den Prüfstand gestellt.
Die Reform sieht eine zweijährige allgemeine Pflegeausbildung für die bisher separaten Berufsausbildungen in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege an allen Pflegeschulen vor. Danach sollen die angehenden Pfleger die allgemeine Ausbildung entweder fortsetzen, oder sich im letzten Jahr als Alten- oder Kinderkrankenpfleger spezialisieren können. Nach den sechs Prüfungsjahren soll festgestellt werden, wie viele Auszubildende sich spezialisiert und wie viele ihren ursprünglichen Berufswunsch während der Ausbildung geändert haben. Sollte sich in dieser Testphase mehr als die Hälfte der Auszubildenden für die allgemeine Ausbildung entscheiden, könnten die Spezialausbildungen abgeschafft werden. ie Kritiker der Reform befürchten ein großes Durcheinander in der Ausbildung. Statt die Ausbildung attraktiver zu machen, führe die Unübersichtlichkeit dazu, dass Arbeitgeber im Zweifelsfall weniger ausbildeten und potenzielle Auszubildende sich nicht zurechtfänden. Außerdem schaffe die Reform nicht das notwendige klare Berufsbild, sondern vergrößere die Unsicherheit.