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Generalistische Ausbildung

Ab dem 1. Januar 2020 werden laut Pflegeberufereformgesetz die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst.

Generalistische Pflegeausbildung
Ein Altenpfleger benötigt für seine tägliche Arbeit in der Regel Fachwissen in der Krankenpflege. Und Krankenpfleger haben oftmals mit älteren Menschen oder Kindern zu tun. Wäre es nicht sinnvoll, eine generalistisch ausgelegte Ausbildung anzubieten, um einheitliche Standards zu schaffen?
Gesagt, getan. Die neue Pflegefachausbildung soll Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigen. Sie bekommt mehr Praxisbezug, ist für Azubis kostenlos und wird mit einem Ausbildungsgehalt vergütet.

Die Neuerungen in der Pflegefachausbildung basieren auf dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG), das am 17. Juli 2017 erlassen wurde. Sie gelten für alle neu begonnenen Pflegeausbildungen ab 1. Januar 2020. Neu ist die einheitliche Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung ab 2020 über Landesfonds – über ein Umlageverfahren zahlen u.a. alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in diesen Ausgleichsfond, Träger der praktischen Ausbildung erhalten finanzielle Entlastungen.

Voraussetzung für die neue Ausbildung in der Pflege ist eine zehnjährige allgemeine Schulbildung (Realschulabschluss). Junge Erwachsene mit Hauptschulabschluss können nach neun Jahren Schule eine Ausbildung zum Pflegehelfer beziehungsweise Pflegeassistenten absolvieren. Im Anschluss können auch sie eine Ausbildung zur Pflegefachkraft machen, ein Drittel der Ausbildungszeit wird angerechnet. Auch wer nach dem Hauptschulabschluss schon eine andere Berufsausbildung absolviert hat, kann sich für eine Ausbildung in der Pflege bewerben.

Wieso die Reform der Pflegeausbildung?
Die demografische Entwicklung verändert unsere Gesellschaft massiv. Der Pflegebedarf steigt, ebenso die Anforderungen an das Pflegepersonal. Ziel der Reform ist, allen Anwärtern eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße und vor allem zukunftsfähige Ausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege mit einheitlichem Abschluss anzubieten. Der Berufszweig soll attraktiver werden und perspektivisch mehr berufliche Einsatz-, Wechsel- und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege bieten.

Was war vorher anders?
Die Pflegeausbildungen in der Kranken- und Kinderkrankenpflege waren bisher getrennt geregelt, obwohl sie sich inhaltlich stark überschneiden. Maßgeblich waren das Alten- und das Krankenpflegegesetz. Im neuen, reformierten Pflegeberufegesetz werden sie zusammengeführt.
2026, also sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung, wird die Reform genau geprüft, und der Bundestag entscheidet, ob die generalistische Pflegeausbildung bleibt oder aufgehoben wird. Die neue Ausbildungsform bietet einen einheitlichen Abschluss für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege.

Generalistische Pflegeausbildung: Der Lehrplan
Die neue Pflegefachkraftausbildung dauert drei Jahre. Die Azubis sind nach erfolgreichem Abschluss der generalistische Ausbildung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Der theoretische Unterricht findet an Pflegeschulen, die praktische Ausbildung in mehreren Ausbildungseinrichtungen mit unterschiedlichen Pflegebereichen statt.

In den ersten beiden Jahren ist die Ausbildung für alle Teilnehmer gleich. Die Azubis haben allerdings ein Wahlrecht und können sich so spezialisieren. Sie müssen dafür einen sogenannten Vertiefungseinsatz im Ausbildungsvertrag vereinbaren. Vier bis sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels können sie einen Schwerpunkt setzen und damit den Abschluss mit der Spezialisierung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ oder „Altenpflege“ erwerben.

Nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit findet zudem eine Zwischenprüfung statt, um die Kompetenzen zu überprüfen.

Die neue Form der Pflegefachausbildung soll Azubis besser auf den Arbeitsmarkt vorbereiten, die Aufstiegschancen erhöhen und letztlich ein höheres Gehalt ermöglichen. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann bietet besonders viele Einsatzmöglichkeiten, Personen mit Abschluss können in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten

Weiterer Pluspunkt: Der neue Abschluss ist in der gesamten Europäischen Union automatisch anerkannt. Das ermöglicht es, auch im EU-Ausland zu arbeiten.