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5 Punkte für die Aktion PflegeKRAFT

Jeder kennt die Zahlen und düsteren Prognosen. Wir haben in der Pflege einen Fachkräftemangel. Die Pflegeeinrichtungen haben schon jetzt Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Und gleichzeitig steigt der pflegerische Bedarf, da es immer mehr chronisch- und mehrfacherkrankte Menschen gibt.
Dazu kommt, dass viele Pflegefachkräfte mit ihrem Beruf unzufrieden sind und ihre Arbeitszeit verkürzen oder sogar ganz in andere, vermeintlich attraktivere Bereiche abwandern. Und eben weil viele Pflegekräfte aus dem Beruf flüchten, verteilt sich die steigende Arbeitslast auf immer weniger Schultern.

Diese Entwicklung muss schnellstmöglich durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Pflegekräfte gestoppt und umgekehrt werden. Die Regierungskoalition hat dies erkannt und wird ein Sofortprogramm Pflege auflegen, das u.a. die Finanzierung zusätzlicher Stellen für Pflegefachkräfte im Krankenhaus und in der Altenpflege vorsieht. Gesundheitsminister Spahn hat dazu inzwischen einen Entwurf vorgelegt.

Als Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung schlägt Staatssekretär Andreas Westerfellhaus fünf Punkte „Mehr PflegeKRAFT“ für Pflegefachkräfte und Einrichtungsbetreiber vor, um die entsprechend dem Referentenentwurf finanzierten zusätzlichen 13.000 Stellen in der Altenpflege und alle zusätzlichen Pflegestellen in Krankenhäusern auch tatsächlich besetzen zu können.
Pflegefachkräfte, die den Beruf verlassen haben, sollen in die Pflege zurückkehren. Pflegefachkräfte, die aktuell in Teilzeit arbeiten, sollen motiviert werden, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Gleichzeitig enthält „Mehr PflegeKRAFT“ konkrete Maßnahmen, um die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Pflege tatsächlich spürbar zu verbessern. Denn ein Sofortprogramm kann nur dann nachhaltig sein, wenn Pflegefachkräfte ihren erlernten Beruf zufrieden ausüben und gerne in der Pflege bleiben.

1. Prämie für Rückkehrer und Aufstocker
Attraktive, steuerfreie Prämien dafür, eine unbefristete Tätigkeit in der Pflege aufzunehmen oder auszubauen:
5000 € für Berufsrückkehrer und 3.000 € für Teilzeitkräfte, die aufstocken,
3000 € für Ausbildungsabsolventen bei Ersteinstellung,
3000 € für Einrichtungsbetreiber,

2. 80 Prozent Arbeit bei 100 Prozent Lohn (80:20-Modell)
In einem auf drei Jahre befristeten Flächenmodell erhalten alle Pflegefachkräfte die Möglichkeit, bei 80 Prozent Arbeitszeit 100 Prozent Lohn zu erhalten. Bisherige Vollzeitkräfte können dabei wählen zwischen einem Treuebonus als Gehaltszuschlag bei Beibehaltung von 100 Prozent Vollzeit oder Reduzierung auf das 80:20-Modell bei gleichbleibendem Lohn. In der freien Zeit darf keine Nebentätigkeit ausgeübt werden, sie soll der Regeneration dienen.

3. Bonus für gute Arbeitgeber
Pflege braucht faire und moderne Arbeitsbedingungen. Der Wettbewerb der Betreiber um die besten Arbeitsbedingungen und um die größte Wertschätzung für Pflegekräfte muss dazu gestärkt werden. Kostenträger und Einrichtungen in der Altenpflege sollen deshalb die Möglichkeit erhalten, in den Vergütungsverhandlungen Zuschläge für die Einführung innovativer Konzepte für attraktive Arbeitsbedingungen zu vereinbaren. Mit einem solchen Bonus können Maßnahmen eines Arbeitgebers für mehr Dienstplanstabilität und weniger Rückrufen aus dem Frei, mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsförderung der Beschäftigten, jährliche Fortbildungen der Führungskräfte mit Personalverantwortung, Weiterqualifikation von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften oder Entbürokratisierung der Pflegedokumentation gefördert und belohnt werden.

4. Mehr Freude am Pflegeberuf
Pflegefachkräfte sind, wie der Name sagt, Pflegeprofis. Sie sind keine Handlanger und können weit mehr als An- und Verordnungen ausführen. Deshalb ist es an der Zeit, ihnen unter Maßgabe konkreter Qualifikationsanforderungen gezielt heilkundliche Aufgaben zu übertragen. In Betracht kommen beispielsweise Aufgaben im Bereich der Versorgung chronischer Wunden, spezifischer Infusionstherapien und der Versorgung von Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2. Die mit diesen Aufgaben verbundene höhere Verantwortung wird dem modernen Pflegeberuf gerecht und stärkt seine Attraktivität und Autonomie.

5. Ausbilden! Ausbilden!
Ohne eine Stärkung der Ausbildung in der Pflege wird sich der Fachkräftemangel nicht eindämmen lassen. Neben der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes kommt es auch darauf an, für die Arbeitgeber Anreize zur Ausbildung zu setzen. Einrichtungsbetreiber sollten Ausbildungskonzepte „von der Assistenz bis zum Master“ entwickeln. Um dies zu fördern und mehr Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, soll der Kostenanteil der Pflegeeinrichtungen an der neuen Pflegeausbildung gesenkt werden. Das kommt durch sinkende Pflegesätze auch den Pflegebedürftigen zugute.
Die Kosten für „Mehr PflegeKRAFT“ sollten nicht einseitig durch die Pflegebedürftigen getragen, sondern auf möglichst breite Schultern verteilt werden. Sie werden sich schnell auszahlen, denn überlastungsbedingte Personalausfälle sowie der Einsatz teurer Leasingkräfte werden verringert. Dem Pflegebevollmächtigten ist es wichtig zu betonen, dass die außerdem im Koalitionsvertrag vereinbarten sowie weitere Schritte darüber hinaus unbedingt folgen müssen.