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Sofortprogramm in der Pflege

Pflegerin im Einsatz

Pflege ist derzeit ein Kernthema in der Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Nach den Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige durch die Pflegestärkungsgesetze steht nun die extrem angespannte Fachkräftesituation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Vordergrund. Der sich selbst beschleunigende Pflegekraft-Exodus muss schnellstmöglich durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Köpfe in der Pflege gestoppt und umgekehrt werden. Als erste Maßnahme hat Bundesminister Spahn mit dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) unter anderem vorgesehen, zusätzliche Stellen für Pflegefachkräfte im Krankenhaus und in der Altenpflege zu finanzieren. Das Gesetz ist seit 1. Januar 2019 in Kraft.

Für die Altenpflege sind folgende Maßnahmen geplant:
Mehr Personal: Alle ca. 13.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten Zuschüsse von der Krankenversicherung (ca. 640 Mio. Euro) für zusätzliche Pflegekräfte im Verhältnis 1:80, d.h. je 80 Plätze eine Vollzeitstelle. Damit verbunden sind also keine Kostensteigerungen für die Pflegeheimbewohner oder den Sozialhilfeträger.
Digitalisierung: Soll Pflegekräfte unterstützen und entlasten. Für entsprechende Maßnahmen bspw. zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen oder zur Dienst- und Tourenplanung beteiligt sich die Pflegeversicherung bis 2021 mit 40 % (max. 12.000 Euro je Einrichtung und anerkannter Maßnahme).
Kurzer Draht: Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten mit stationären Pflegeeinrichtungen soll verbessert werden. Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen müssen auf Antrag verbindliche Kooperationsverträge binnen 3 Monaten vermitteln. Darüber hinaus werden Sprechstunden per Video ausgebaut.
Die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte wird gestärkt. Dazu sollen die Krankenkassen zusätzliche 70 Mio. Euro bereitstellen.
Ebenso werden Maßnahmen der Arbeitgeber zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege bis 2024 finanziell unterstützt (ca. 100 Mio. Euro).

Mehr Geld für längere Wege:
Die Wegezeiten in der häuslichen Krankenpflege und der ambulanten Pflege sollen insbesondere im ländlichen Bereich besser honoriert werden (ca. 50 Mio. Euro)

Faire Preise für Beratungsbesuche:
Die Honorierung der für Pflegegeldbezieher verpflichtenden Beratungsbesuche soll zukünftig zwischen den Vereinbarungspartnern ausgehandelt werden. Die bislang gesetzlich festgelegten Preise werden abgelöst (ca. 50 Mio. Euro).