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Pflegekräfte aus dem Ausland

Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu verringern. In der Konzertierten Aktion Pflege wurden deshalb Maßnahmen verabredet, um bestehende Hürden zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen. Diese Bemühungen fallen nun zusammen mit dem Start der neuen Pflegeberufeausbildung. Der Bund hat dafür fristgerecht den Bundesrahmenlehrplan vorgelegt, aber immer noch nicht alle Bundesländer die nötigen Landeslehrpläne, die aber auch zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte nötig sind.
Um diesen unnötigen ‚Flaschenhals‘ zu vermeiden, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung angeregt, für eine begrenzte Zeit die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse nach der bisherigen Systematik fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies aufgegriffen und am 14. November 2019 eine Übergangszeit bis Ende 2024 beschlossen.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus: „Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden. Die nun beschlossene Regelung stellt sicher, dass ausländische Pflegefachkräfte zügig ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten und zu Pflegenden leisten können: als anerkannte qualifizierte Fachkräfte.“
Die Länder können die Gleichwertigkeit ausländischer Pflegeabschlüsse damit weiterhin anhand des Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger prüfen und ggf. Anpassungsmaßnahmen bescheiden. Die ausländischen Pflegekräfte müssen damit nicht erst warten, bis neue generalistische Lehrgänge konzipiert sind und tatsächlich angeboten werden.